Strafanzeige erstattet gegen die Mitglieder der Bundesregierung

wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Tötungsverbrechen durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA im Auftrag von 14 Bundestagsabgeordneten der LINKEN

Mit Schriftsatz vom 30.08.2013 haben wir namens und im Auftrag von MdB Wolfgang Gehrcke, Obmann der Partei DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, und weiteren 13 Bundestagsabgeordneten, Strafanzeige erstattet gegen

  • den Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière,
  • die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
  • sowie die übrigen Mitglieder der Bundesregierung und
  • unbekannte Bundeswehroffiziere

wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch und Tötungsverbrechen nach dem Strafgesetzbuch durch Unterstützung des Einsatzes von Kampfdrohnen durch die USA in Pakistan, Afghanistan, Jemen, Somalia und anderen afrikanischen Ländern.

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aktuelle Termine (Auszug aus dem MRA-Newsletter August 2013)

Neues vom Rechtsstaat, den Geheimdiensten, „Islamisten“, vom institutionellen Rassismus und sozialen Menschenrechten

Hier gelangen Sie zum kompletten MRA-Newsletter August 2013

Das ungewöhnliche Format ergibt sich aus den diversen Tätigkeitsbereichen: Neben meiner Teilzeit-Beschäftigung als Menschenrechtsanwalt im (Un-)Ruhestand bin ich bekanntlich Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie hin und wieder auch als Referent/Schriftsteller aktiv; außerdem realisiere ich einen alten Traum und baue eine gemeinnützige Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation auf. Neuerdings spiele ich auch noch eine Nebenrolle in der Politik. Aber lesen Sie/lest selbst mit einem Klick auf obenstehenden Link!

Als Auszug hier die wichtigsten TERMINE (öffentliche Gerichtsverhandlungen und andere Veranstaltungen) zum Vornotieren:

  • 18.8. um 14 Uhr Vortrag zum Thema »institutioneller Rassismus von Polizei und Justiz anhand praktischer Beispiele« auf dem Festival gegen Rassismus in Kreuzberg

  • 20.8. 13 Uhr Verteidigung eines wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte anlässlich der Proteste gegen die Berliner Sicherheitskonferenz 2012 Angeklagten vor dem Amtsgericht Tiergarten (Kirchstr. 7)

  • 3.9. um 18 Uhr Vortrag im Rahmen des Workshops „Die Verdächtigen sind als Muslime bekannt“ MRBB, Kreuzberg

  • 26.8. um 10 Uhr Redebeitrag auf der Kundgebung „Solidarität mit dem in Marokko gefolterten und inhaftierten Deutsch-Marokkaners Mohamed Hajib“ vor dem Auswärtigen Amt

  • 11.10. um 19 Uhr Redebeitrag auf der Jahresveranstaltung und Preisverleihung unserer Stiftung im Rathaus Charlottenburg

  • 26./27.10. Leitung eines Workshops im Rahmen der „Bayreuther Dialoge“ zum Thema „Aktuelle Defizite bei der universellen Durchsetzung der Menschenrechte“, Universität Bayreuth

  • 30.10. um 9.15 Uhr Verteidigung im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Königs-Wusterhausen gegen drei Angeklagte wegen angeblichen Brandanschlages auf den Abrissbagger der Thälmann-Gedenkstätte

Das Vereinsverbot des Bundesministers des Inneren von „DawaFFM“ auf dem Prüfstand beim Bundesverwaltungs-gericht: zeitnahe Entscheidung über den Eilantrag zu erwarten

Mit Schriftsatz vom 15.07.2013 habe ich nach Einsicht in die Verwaltungsakte und Rücksprache mit den Mandanten dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ausführlich dargelegt, warum die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 26.02.2013 aufzuheben und dem Eilantrag der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben ist.

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Nach dem Machtwort des UN-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung (CERD): Bundesregierung und die Berliner Justiz müssen „ihre Hausaufgaben machen“ und dafür sorgen, dass Dr. Thilo Sarrazin strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

Noch in dieser Woche wird die englische Übersetzung des Sachverhalts in englischer Sprache beim UN-Ausschuss (CERD) in Genf eingereicht, da dieser die für die bereits im Mai von mir übersandte Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland in Sachen Sarrazin angefordert hat.

Die rassistischen Thesen des früheren Sozialsenators und Bundesbänkers in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ sind auch Gegenstand des Antrages bei der Berliner Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige vom August 2010 wieder aufzugreifen und ein Strafverfahren gegen Sarrazin durchzuführen.

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Die Verantwortung für den rassistischen Mord an der muslimischen Ägypterin Marwa Elsherbiny muss restlos geklärt werden.

Erweiterter Redebeitrag zur Abschlusskundgebung der Gedenkveranstaltung anlässlich des 2. Todestages von Marwa El-Sherbini.

Die Trauer, Wut und Empörung, die Betroffenheit über den feigen, rassistischen Mordanschlag auf Marwa halten auch zwei Jahre nach der unfassbaren Tat im Gerichtssaal des Landgerichts Dresden an. Trauer und Betroffenheit aber dürfen uns nicht sprachlos machen. Wir müssen weiter nach den Ursachen fragen und die Familie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Mitverantwortung von staatlichen Stellen an diesem Verbrechen zu klären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dann wird die Trauer für Marwa unserem Kampf gegen antimuslimischen Rassismus und drohende zukünftige Opfer weiterhelfen!

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Bahnbrechende Entscheidung des „UN – Antirassismus Ausschuss“

Der UN-Antirassismus-Ausschuss Cerd kommt hinsichtlich der Beschwerde wegen der Nichtdurchführung eines Strafverfahrens gegen Thilo Sarrazin in seiner Entscheidung vom 04.04.2013 in Sachen Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) Sarrazin gegen Deutschland zu dem Schluss:

„dass das Versäumnis einer effektiven Untersuchung … durch den Vertragstaat (D.I.) … eine Verletzung der Konvention (d.i. internationales Übereinkommen. vom 21.12.1965/07.03.1966 zur  Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1969 II, 961- d. Verf.) darstellt.“

Die Strafanzeige des TBB war aufgrund von Sarrazins Äußerungen in der Zeitschrift „Lettre International“ gestellt worden. Der Ausschuss verlangt (erg.: von der Bundesrepublik Deutschland – d. Verf.) innerhalb von 90 Tagen vom Vertragsstaat über die Maßnahmen informiert zu werden, die er unternimmt, um die Entscheidung des Ausschusses umzusetzen.

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Provokation der Rechtspopulisten mit den „Mohammed-Karikaturen“ muss verboten werden

PRESSEMITTEILUNG

Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht: Provokation der Rechtspopulisten mit den „Mohammed-Karikaturen“ muss verboten werden

Wer mit den „Mohammed-Karikaturen“ vor Berliner Moscheen provozieren will, kann sich nicht auf die Versammlungs-, Meinungs- oder Kunstfreiheit berufen

Heute Morgen habe ich Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin gestern Nachmittag den Eilantrag dreier Moschee-Vereine abgelehnt hatte, der Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ zu untersagen, während der Kundgebungen am morgigen Samstag vor deren Einrichtungen die so genannten „Mohammed-Karikaturen“ zu zeigen.

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OVG Berlin-Brandenburg entscheidet im Eilverfahren über die Beschwerde von Mohammed Hajib

PRESSEMITTEILUNG

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet im Eilverfahren über die Beschwerde von Herrn Mohammed Hajib gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch das Auswärtige Amt – der UN Menschenrechtsrat verlangt die Freilassung des deutsch-marokkanischen Staatsangehörigen von Marokko

Im Falle meines Mandanten Mohammed Hajib, dessen Vertretung in Deutschland ich Ende Juni des Jahres übernommen habe, stehen zur Jahreswende wichtige Entscheidungen bevor. Er sitzt gegenwärtig noch im Gefängnis in Tiflet, Marokko, wegen einer Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen „Terrorismus“ aufgrund eines durch Folter erzwungenen Geständnisses in Polizeihaft als einzigem „Beweismittel“.

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Der Islam – Schrecken des Abendlands

Werner Ruf, Der Islam – Schrecken des Abendlands. Wie sich der Westen sein Feindbild konstruiert, Köln 2012 (PapyRossa-Verlag), 129 S., 9,90 €
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Inhalt
Vorbemerkung 7
1. Die Konstruktion kollektiver Identitäten:
Wir und die Anderen 9
2. Rasse oder Kultur? 13
3. Der »Krieg gegen den Terror«
als gegenzivilisatorisches Projekt 21
4. Was aber ist »der Islam«? 26
5. Der Greater Middle East,
der Islam und die Ressourcen 37
6. Die NATO und ihr neues Feindbild Islam 49
7. Orient – Okzident: Eine Geschichte der Kriege? 59
8. Die Mär vom »christlich-jüdischen Erbe« des Abendlandes 65
9. Antisemitismus und Islamophobie:
Zwei Seiten einer Medaille? 72
10. Islamhetze und ihre Akteure 80
10.1 Sarrazin 82
10.2 »Islamkritische Postkarten« 86
10.3 Henryk M. Broder 89
10.4 Ralph Giordano 96
10.5 Die »Antideutschen« 99
10.6 Anti-islamische Websites 105
11. Die extreme Rechte entdeckt die Freundschaft zu Israel 110
12. Der Kampf gegen die »Islamisierung« – Kampf für eine andere Gesellschaft 122

ein schmales Bändchen, das es in sich hat; verständlich und flüssig geschrieben, legt es die Axt an die Wurzel des westlichen Selbstverständnisses von der Überlegenheit seines demokratischen Modells, des angeblich so aufgeklärten »christlich-jüdischen Abendlandes«.

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Nicht nur eine Frage religiöser Toleranz

Als Rechtsanwalt hatte ich in den vergangenen Jahren zunehmend das zweifelhafte Vergnügen, eine Reihe sogenannter Islamisten und Hassprediger vor Behörden und Gerichten zu vertreten. Zweifelhaft wegen der großen Schwierigkeit, ihnen zu ihren Rechten zu verhelfen, auch wenn im Ergebnis Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in »terroristischen oder kriminellen Vereinigungen« eingestellt und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Moscheevereine gerichtlich als rechtswidrig festgestellt wurde. All diesen Verfahren war gemeinsam, dass sie auf unhaltbaren geheimdienstlichen Angaben beruhten. Trotzdem ist es bisher nicht gelungen zu verhindern, dass betroffene Imame weiter ungestraft als »Hassprediger« bezeichnet werden dürfen.

Vereinsverbote stehen in der repressiven Tradition unserer staatlichen Obrigkeit, der nicht von ihr kontrollierte Organisationen verdächtig sind. Sie sind verfassungsrechtlich mehr als problematische Eingriffe in die Vereinigungsfreiheit. Die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes sollte eigentlich eine Hürde für Verbote salafistischer Vereinigungen darstellen. Tut sie offensichtlich aber nicht.

Die bei uns vorherrschende Einschätzung von Salafisten beruht auf einem Konstrukt von Verfassungsschutz und anderen Geheimdiensten, das wissenschaftlich unhaltbar und politisch gefährlich ist. Salafisten werden zwar nicht mehr pauschal als »Terroristen« gebrandmarkt, zumindest aber als Vorkämpfer »gewaltbereiter Dschihadisten« und »geistiger Nährboden« für »islamistischen Terrorismus« eingestuft.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Salafismus nach Aussagen unabhängiger Experten weltweit um eine breite Strömung innerhalb des Islam, die sich den »ursprünglichen Werten« ihrer Religion verschrieben hat und überwiegend keinen Einfluss auf Politik und Staat nehmen will. Jedenfalls liegt es den (zahlenmäßig sehr wenigen) Salafisten bei uns fern, in Deutschland oder Europa einen »Gottesstaat« errichten zu wollen – was immer darunter in den verschiedenen Ländern islamischer Prägung verstanden wird.

In der Politik und den Massenmedien fungiert die gegenwärtige zum Teil hysterische Debatte über den Salafismus als Ablenkungsmanöver von der berechtigten Kritik an den deutschen Geheimdiensten: Ausgerechnet ihnen, denen eine Mitschuld an der rassistischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds nicht abgesprochen werden kann, soll das Märchen vom »Salafismus als neuem Hauptfeind der inneren Sicherheit« abgenommen werden? Obwohl ihnen außer zwei verletzten Polizisten keine weiteren Gewalttaten zugeschrieben werden – insgesamt also weniger als bei vielen Auseinandersetzungen am Rande von Fußballspielen.

Daneben wird das kostenlose Verteilen von Exemplaren des Korans angeprangert, wobei das Sicherheitsrisiko kaum größer sein dürfte als das beim Verteilen von Schriften der Zeugen Jehovas oder anderer Bibelmissionare. Begleitet wird das von reißerisch aufgemachten Fernseh-»Dokumentationen«, in denen sich Eltern darüber sorgen, dass ihre volljährigen Kinder durch »Salafisten-Moscheen« von ihnen entfremdet werden. Damit wird die Gefahr an die Wand gemalt, dass Jugendliche einer Gehirnwäsche unterzogen, im Nahen Osten zu Dschihadisten ausgebildet und als Terroristen zu uns zurückgeschickt werden. Das Ganze mündet dann in einer »Vermissten Kampagne« des Bundesinnenministeriums und Fragebögen für Eltern und Erzieherinnen, die an plumper Bauernfängerei kaum zu überbieten sind.

Pikant in dem Zusammenhang: Nach allgemeiner Ansicht wird eine angeblich besonders gewaltbereite Strömung der Salafisten, der »Wahabismus«, ausgerechnet von Saudi-Arabien aus finanziert. Einem islamischen Staat, der sich der Unterstützung des Westens und speziell der Bundesrepublik erfreut, wie die geplante Lieferung von mehreren hundert Leopardpanzern an das saudische Königshaus zeigt.

Das seit den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 verstärkte allgemeine »Feindbild Islam« wird zunehmend ersetzt durch das neue »Feindbild Salafismus«, mit dem Individuen und Organisationen ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt werden. So wird antimuslimischer Rassismus in der Mehrheitsgesellschaft und den Institutionen befördert.

Insofern ist es nicht nur eine Frage religiöser Toleranz, sondern eine Frage unserer Demokratie – unabhängig von der Rolle bestimmter Salafisten in arabischen Ländern -, für die Religionsfreiheit und die Erhaltung der Menschenrechte auch von »Islamisten« bei uns einzutreten. Deshalb lehne ich Verbote salafistischer Vereine ab.

erschienen im Neuen Deutschland vom 20.10.2012