Das Problem heißt Rassismus!

RAV kritisiert Buch des Neuköllner Bürgermeisters Buschkowsky

Sehr geehrte Damen und Herren,

der RAV hat heute, am 17. November 2012, mit rund 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unter dem Motto „Das Problem heißt Rassismus!“ im Buchladen Hugendubel am Hermannplatz eine Erklärung zu Buschkowskys Buch „Neukölln ist überall“ verlesen. Parallel dazu wurden seine Bücher mit Aufklebern versehen, um deutlich zu machen, dass Buschkowsky für soziale Spaltung Verantwortung trägt und mit seiner Politik den Boden für Rassismus bereitet.

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Veranstaltung: Rassismus in Polizei und Justiz

Rassismus in Polizei und Justiz – Ausnahme oder Ausdruck gesellschaftskonformen Handelns?
Rassismus in Polizei und Justiz ist ein weit verbreitetes Phänomen. Ist es auch Ausdruck der Existenz eines alltäglichen, zunehmend antimuslimischen, institutionellen Rassismus, der in der Mitte der Gesellschaft wirkt und in ihren Institutionen, Gesetzen und Verordnungen reproduziert wird? Fast 160 rassistische Angriffe in Berlin sind für das Jahr 2011 dokumentiert. Die Dunkelziffer ist groß, weil die Betroffenen Angst vor Gegenanzeigen und Repressalien durch die Polizei und anderen Behörden haben.

Die Veranstaltung will versuchen, die Zusammenhänge und Hintergründe aufzuklären und Gegenstrategien zu entwickeln.

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Vereinsverbote

Vereinsverbote – Vollzugsmaßnahmen eines »präventiven Verfassungsschutzes« und »Feind-Verwaltungsrecht« im »Kampf der Kulturen«?

Dieser Beitrag ist in gekürzter Fassung im Grundrechte-Report 2012 – zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland erschienen. Hier die Langfassung des Referats vom 18.4.2012:

Der Verlauf eines öffentlichkeitswirksam inszenierten Vereinsverbots zeigt die grundlegende verfassungsrechtliche und rechtspolitische Problematik dieses Themas für den Berichtszeitraum.

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Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland

Der Abbau der Menschenrechte in Deutschland und der EU im Zeitalter des Antiterrorismus

Vortrag auf der nationalen Konferenz der Rechtsanwaltskammer Brasiliens in Kuritiba, Brasilien, gehalten in der Arbeitsgruppe internationale Menschenrechte, Dezember 2011:

Einleitung

Beginnen wir mit drei einleitenden Bemerkungen zu den besonderen historischen Ausgangsbedingungen bei uns, dem Begriff »Terrorismus« und einem kritischen Verständnis des Einsatzes für die Menschenrechte. Werden doch wichtige Einschränkungen der Menschenrechte immer häufiger damit begründet, dies sei im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus unabdingbar.

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Vortrag zum Fall der »Cuban 5« in den USA am 3.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe KollegInnen,
liebe Mitstreiterinnen,

hiermit möchte ich noch einmal persönlich zu einer Veranstaltung der Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e.V. an diesem Donnerstagabend hinweisen, auf der ich zudem zum Fall der »Cuban 5« referieren werde. Zur Prozeßbeobachtung war ich mehrfach in den USA.

Die »Cuban 5« sind inzwischen weltweit als Beispiel dafür bekannt geworden, wie jemand in den USA inhaftiert und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden kann, weil er den Terrorismus bekämpft hat – zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11.9.2001 wieder brandaktuell, da dem ersten der fünf, der jetzt auf Bewährung entlassen wurde, die Ausreise nach Kuba verwehrt wird, so dass er der Gefahr von Racheakten seitens der Anti kubanischen Mafia in Miami ausgesetzt ist.

In der Hoffnung auf zahlreiches Erscheinen und eine lebendige Diskussion verbleibe ich
mit freundlichen, kollegialen und solidarischen Grüßen

Ort und Zeit: Galerie Olga Bernardo, Richardstraße 104,10243 Berlin (U7 Karl-Marx-Straße)
Donnerstag den 3.11.2011, 19:30 Uhr

H. – Eberhard Schultz

Freundschaftsgesellschaft Berlin-Kuba e. V.

Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau

Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 29.08.2011:

Nach dem polizeilichen Todesschuss auf 53jährige »psychisch kranke« Frau: Sonderrechte für die Berliner Polizei?

Die Internationale Liga für Menschenrechte, Berlin, warnt vor einer sich abzeichnenden Verharmlosung eines polizeilichen Todesschusses in Berlin durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

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Die Anschläge von Norwegen

Nachlese zu den Anschlägen von Norwegen:

Die Massenmedien entdecken Islamophobie und antiislamischen Rassismus; diese gesellschaftlich zu ächten heißt: – die Hetze im Stile von Broder und Sarrazin gehört auf die Anklagebank; der Weltordnungskrieg des Westens „gegen den internationalen Terrorismus« beendet, der Sicherheitsstaat des überkommenen Antiterrorismus schonungslos abgerüstet .

Der Schock saß tief, als am 22. Juni Breaking News mit Bildern vom zerbombten Regierungsviertel in Oslo und den grausamen Massakern an Jugendlichen in dem Ferienlager der norwegischen Jungsozialisten um den Erdball gejagten. Der erste Reflex bestätigte denn auch den seit Jahren herbeigeredeten drohenden terroristischen Anschlag in einer europäischen Metropole. Die Experten in den Massenmedien wussten schon nach den ersten Nachrichten: der »böse Moslem« war’s! Selbst noch, als die Polizei gemeldet hatte, der Verdächtige sei Norweger bestanden selbst ernannte »Terrorismusexperten« darauf; schließlich gebe es auch in Norwegen Hass Prediger, die dort vor Gericht stünden, schließlich sei Norwegen in Afghanistan und Libyen militärisch beteiligt – wenig später folgte der zweite Schock: der Festgenommene wurde von der Polizei nicht nur als blond und hoch gewachsen, sondern auch als »christlicher Fundamentalist« beschrieben, inzwischen wissen wir, dass er Sohn »aus bestem Hause« ist (sein Vater Diplomat).

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Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurückgewiesen!

PRESSEMITTEILUNG

Generalstaatsanwaltschaft Berlin weist Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin zurück – nach den Anschlägen von Norwegen gehört die rassistische Hetze im Stile von Sarrazin erst recht auf die Anklagebank.

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Rechtmäßigkeit von Auflagen anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«

Unsere Pressemitteilung zum Termin zur mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgericht Berlin vom 29.07.2011:

Verwaltungsgericht Berlin verhandelt über die Rechtmäßigkeit von Auflagen des Polizeipräsidenten anlässlich einer Demonstration für die »Gaza-Flottille«

Am Freitag, dem 29. Juli 2011, findet die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Palästinensischen Gemeinde e.V. gegen das Land Berlin statt. In einem so genannten Auflagenbescheid vom 4. Juni 2010 zur Demonstration vom gleichen Tage hatte dieser unter anderem »untersagt, Gewalttaten, die darauf gerichtet waren oder sind, Menschen zu töten, zu verletzen oder zu entführen … gutzuheißen…«; des weiteren wurde »das Rufen von Parolen wie … »Mörder« untersagt«. Die Demonstration stand unter dem Motto »aus Protest gegen das gewaltsame Vorgehen des israelischen Militärs Sonntagnacht gegen die Menschen auf den Friedensschiffen auf dem Weg ins belagerte Gaza«.

In einem früheren Verfahren anlässlich einer Demonstration der Friedensbewegung und palästinensische Organisationen im Januar 2009 hatten wir bereits die Beseitigung rechtswidriger Auflagen mithilfe des Verwaltungsgerichts Berlin durchgesetzt – bestätigt vom Oberverwaltungsgericht. Auf der Demonstration vom 4.6.2010 nahm die Polizei verschiedene Teilnehmer ausdrücklich unter Hinweis auf den Verstoß gegen die Auflage Nr. 3 vorläufig fest und leitete Bußgeldverfahren gegen sie ein.

Der Verein ist der Meinung, dass die Auflagen das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzen:

– Fällt unter  die Auflage doch auch zum Beispiel die Rechtfertigung von Aktivitäten gegen den israelischen Militäreinsatz, bei dem zahlreiche Menschen starben, und der nach Ansicht von Völkerrechtlern an offensichtlich rechtswidrig war, so dass auch gewaltsamer Widerstand dagegen als Notwehr gerechtfertigt wäre.

– Haben doch nicht nur Palästinenser und Friedensaktivisten aus Israel und der ganzen Welt die Gaza-Blockade und die Militäraktion als Bestandteile einer Völkermord-Politik bezeichnet, sondern auch der frühere Vorsitzende der UNO-Vollversammlung. Auch wer diese Einschätzung nicht teilt, muss das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch und gerade auf derartigen Demonstrationen respektieren.

Die kritische Öffentlichkeit ist daher aufgerufen, den Prozess zu beobachten, in dem es um die Verhinderung eines Maulkorbs für die Kritik am Vorgehen des israelischen Militärs und der Politik der israelischen Regierung geht.

Ort Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7,10557 Berlin (Nähe S-Bahnhof Bellevue)

Zeit: 11:00 Uhr (Sitzungssaal ist am Eingang zu erfahren)

Berlin den 28.7.2011
H.-Eberhard Schultz u. Claus Förster, Rechtsanwälte

Junge Welt vom 30.07.2011: Grenzen der Meinungsfreiheit