Tank vs. NPD: Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Berliner Kammergericht in dem Verfahren der Bundestagsabgeordneten Azize Tank gegen „Heimführungsbeauftragten“ der NPD gestellt

Pressemitteilung vom 24.02.2014

Während das Landgericht Berlin in der schriftlichen Urteilsbegründung die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (Fraktion die LINKE) gegenüber dem „Heimführungsbeauftragten“ der NPD bekräftigt, hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Beschwerde im Strafverfahren gegen die Mitglieder des NPD Landesvorstandes gegen die Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen, weil die Aufforderung zur „freiwilligen Ausreise“ vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Dagegen richtet sich der soeben eingereichte Antrag an das Kammergericht im Klageerzwingungsverfahren.

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Aufruf zur Prozessbeobachtung am 17. Februar 2014

Hier die Pressemitteilung über ein Strafverfahren wegen eines rassistischen Hintergrundes des Tatvorwurfs.

In der Hauptverhandlung am 17.02.2014 konnte beim Amtsgericht Tiergarten ein Freispruch erzielt werden. (Der RBB und das ND berichteten). Die Strafanzeige gegen den Polizeibeamten läuft weiter.

PM Chiari

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Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet gegen Agenten US-amerikanischer, britischer und deutscher Geheimdienste, ihre Vorgesetzen sowie Mitglieder der Bundesregierung wegen geheimdienstlicher Massenüberwachung durch NSA u. a. Edward Snowden muss als sachverständiger Zeuge vernommen werden!

PRESSEMITTEILUNG vom 3.2.2014 PM Strafanzeige NSA.3.2.14

=> Wegen der zahlreichen Anfragen nach der Inhalt der Strafanzeige und dem Wunsch, diesen zu prüfen und sich ihr anzuschließen, hier der vollständige Text nur zum Zwecke dieser Prüfung und nicht zur Veröffentlichung! Strafanzeige NSA.3.2.14

Mit Schriftsatz vom 03.02.2014 haben wir namens und im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., Berlin, und ihres Vizepräsidenten Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner als persönlich Betroffenem, des Chaos Computer Clubs e. V., Hamburg, und seiner Sprecherin Dr. Constanze Kurz sowie des Vereins digitalcourage e.V., Bielefeld, und seiner Vorstandsmitglieder Rena Tangens und padeluun Strafanzeige erstattet gegen

1) US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten,

2) den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Herrn Gerhard Schindler,

3) den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen,

4) den Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Herrn Ulrich Birkenheier,

5) die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz,

6) den Bundesminister des Inneren, Herrn Dr. Thomas de Maiziére,

7) die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung,

8. sowie die Amtsvorgänger der Beschuldigten zu 2) bis 7)

insbesondere wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung.

Das Ergebnis der mehr als 50 Seiten umfassenden Strafanzeige ist eindeutig: Es bestehen in ausreichendem Umfang Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Verdächtigen. Ein Anfangsverdacht der in Frage kommenden Delikte ist zu bejahen. Demnach hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufzunehmen und ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.

 

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Schutzlos der geheimdienstlichen Massenüberwachung ausgeliefert? Bürgerrechtsorganisationen erstatten Strafanzeige gegen die Bundesregierung

Die Internationale Liga für Menschenrechte  lädt ein zur:

1. Podiumsveranstaltung am 23. Januar 2014 um 19:30 Uhr

mit Eberhard Schultz, Guido Strack und Christian Ströbele

im Havemannsaal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4 (Tram 4, Bus 142 u. 200, Am Friedrichshain)

Die Enthüllungen und Dokumente Edward Snowdens über die entgrenzte Massenüberwachung durch die NSA ver-deutlichen die Unverträglichkeit von Geheimdienstpraktiken mit einer transparenten Demokratie, mit der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive sowie mit der Garantie verbriefter Grund- und Menschenrechte. Erkennbar werden dabei auch tiefgreifende Strukturprobleme im wechselseitigen Verhältnis zwischen Bürger_innen sowie ihren zivilge-sellschaftlichen Vereinigungen auf der einen und dem Staat sowie seinen Geheimorganen auf der anderen Seite. So-lange Geheimdienste im Namen der „Sicherheit“ und in vermeintlich verfassungsschützendem Auftrag völlig verselb-ständigt, auf der Basis automatischer Algorithmen personenbezogene Daten über das Kommunikationsverhalten gan-zer Bevölkerungen abgreifen, horten, verknüpfen und auswerten, ja beliebige Telefongespräche abhören können, sind wesentliche Grundrechte der Bürger_innen praktisch suspendiert. Widerstände dagegen beginnen sich in vielen Be-reichen zu regen, der notwendige zivilgesellschaftliche Aufstand bleibt bisher allerdings aus.

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Azize Tank gegen NPD

Das Landgericht Berlin weist den Widerspruch des NPD-»Heimführungsbeauftragten« gegen die Einstweilige Verfügung des Gerichts zurück, das ihm verboten hatte, die Wahlkandidatin Azize Tank als »Migrantin« zur »Ausreise« oder zum »Heimflug« aufzufordern.

Mit Urteil vom heutigen Tage hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin aufgrund einer kurzen mündlichen Verhandlung den Widerspruch des NPD-„Heimführungsbeauftragten“ gegen die am 08.10.2013 erlassene einstweilige Verfügung gegen den NPD-Funktionär zurückgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende der Kammer den entscheidenden Punkt so zusammengefasst: Durch das persönliche Anschreiben an die damalige Kandidatin zur Bundestageswahl Azize Tank sei die Grenze des Persönlichkeitsrechts weit überschritten – in bewusster Abgrenzung zu einer früheren anders lautenden Entscheidung des Kammergerichts zu NPD-Flugblättern im Wahlkampf.

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Kriegsverbrechen durch Kampfdrohnen

Pressemitteilung zur Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen durch Unterstützung der »gezielten Tötungen« mit Kampfdrohnen durch die USA im Auftrag von 14 Bundestagsabgeordneten der Fraktion der LINKEN

Mit Schriftsatz vom heutigen Tage haben wir Gegenvorstellung gegen die Einstellung der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt (GBA) erhoben und ausgeführt: neue Umstände verstärken den Verdacht der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Tötungsdelikten.

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Neuauflage des Ziegenhals-Verfahrens vor dem AG Königs Wusterhausen am 30.10.2013

Pressemitteilung vom 28. Oktober 2013

Am Mittwoch, den 30.10.2013 – findet vor dem Amtsgericht im dritten Anlauf die öffentliche Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte statt. Ihnen wird vorgeworfen, sich im Mai 2010 verabredet zu haben, einen Abrissbagger in Brand zu setzen, um den Abriss der früheren Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals zu verhindern, die den Plänen des neuen Eigentümers zur Errichtung von Luxus-Bauten weichen sollte. Die Angeklagten weisen diesen Vorwurf zurück. Das Gericht hat Zeugen und Sachverständige geladen.

Ort: Gerichtsgebäude in Wildau (Friedrich-Engels-Str. 58) Zeit 9:15 Uhr in Saal 07.

Zum weiteren Hintergrund: Presseerklaerung_Ziegenhals_Okt2013.

Die Tageszeitung Junge Welt berichtete.

Bundestagsabgeordnete Azize Tank gegen die NPD

Pressemitteilung vom 08. Oktober 2013

Das Landgericht Berlin verbietet dem „Heimführungsbeauftragten“ der NPD, die Bundestagsabgeordnete Azize Tank zur Ausreise/ zum „Heimflug“ aufzufordern und den Brief an Berliner Wahlkandidaten zu verbreiten sowie zu behaupten, sie hätte sich „vielleicht sogar strafbar gemacht“.

Hier gehts zur ausführlichen Pressemitteilung_LG Berlin vom 8.10.13

Azize Tank geht gegen die NPD vor

Azize Tank, Wahlkandidatin zur Bundestagswahl 2013 für DIE LINKE und frühere Migrationsbeauftragte Charlottenburg-Wilmersdorf erstattet Strafanzeige gegen den NPD Landesvorstand und fordert den Wahlkampfleiter zum Einschreiten gegen die rassistische Hetze der NPD auf.

Mit Anwaltschreiben vom 16. September 2013 habe ich namens und im Auftrag von Azize Tank, Migrationsbeauftragte a. D., und Wahlkandidatin zur Bundestagswahl Strafanzeige gegen den Landesvorstand der Berliner NPD erstattet. Die Einzelheiten bitte ich der nachstehenden persönlichen Erklärung meiner Mandantin zu entnehmen, die auch an den Polizeipräsidenten übermittelt wurde, damit dort die Schritte zum Schutz meiner Mandantin geprüft werden.

Gleichzeitig wurde der Wahlkampfleiter aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen gegen die rassistische Hetze der NPD im diesjährigen Bundestagswahlkampf zu ergreifen, wie dies auch schon in Hessen geschehen ist.

Gleichzeitig wurde der so genannte »Heimführungsbeauftragte« des NPD Landesvorstandes aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, meine Mandantin zukünftig nicht mit persönlichen Schreiben dieses Inhaltes zu belästigen und zu bedrohen.

Rechtlich ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass nach der bahnbrechenden Entscheidung des UN Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung (ergangen im Mai 2013 gegen Deutschland im »Fall Sarrazin“) eine Strafbarkeit derartiger rassistischer Hetze nicht etwa durch eine Berufung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ausscheidet , wie dies bisher in vergleichbaren Fällen leider geschehen ist.

Hier gelangen Sie zum pdf der Pressemitteilung: PM A- Tank gg. Sturm ua und der Stellungnahme von Azize Tank.